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Anmeldung zur Grundschule

Artikel vom 04.02.2025

 Die Anmeldung an der Grundschule Bühlertann erfolgt am:

             Dienstag, 18. März 2025                8:00 – 15:00 Uhr 
             Mittwoch, 19. März 2025                8:00 – 15:00 Uhr

 Um Wartezeiten zu verkürzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen bereits ausgefüllt mit:

  1. Schüleraufnahmebogen
  2. Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches
  3. Für unsere auswärtigen Schüler/-innen:
    Bestellschein D-Ticket Jugend BW mit Foto
  4. Nachweis über eine erfolgte Masernschutzimpfung (Impfpass)

Die Schulpflicht

Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist die Schulpflicht für das Einschulungsjahr 2025, also für Schulanfänger des Schuljahres 2025/2026 festgeschrieben:

 

  1. Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

  2. Durch die Stichtagsflexibilisierung können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die im Zeitraum vom 01.07.2025 - 30.06.2026 6 Jahre alt werden (Kann-Kinder).

   

    Mit der Anmeldung durch die Eltern wird dieses Kind schulpflichtig.

    Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.

    gez.: Thomas Pfeffer

                Rektor
 
 
 

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