Achtung, Vertrauen, Offenheit und Hilfsbereitschaft
Die Anmeldung an der Grundschule Bühlertann erfolgt am:
Dienstag, 18. März 2025 8:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 19. März 2025 8:00 – 15:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verkürzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen bereits ausgefüllt mit:
Die Schulpflicht
Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist die Schulpflicht für das Einschulungsjahr 2025, also für Schulanfänger des Schuljahres 2025/2026 festgeschrieben:
Mit der Anmeldung durch die Eltern wird dieses Kind schulpflichtig.
Über die Einschulung entscheidet wie bisher die Schulleitung.
gez.: Thomas Pfeffer
Rektor