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Elternbrief zur veränderten Notbetreuung

Artikel vom 21.04.2020

Bühlertann, 20.04.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schüler,

vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der
Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen
ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in
die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern
in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern
grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die
oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen
Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Das Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung

Da der reguläre Kitabetrieb weiter untersagt ist, muss dieses Angebot aber weiterhin
eine Notbetreuung bleiben und kann leider nicht für alle gelten. Wir sind uns der
Belastung vieler Eltern sehr bewusst, aber wir müssen alle gemeinsam noch Geduld
haben, bevor wir zur Normalität zurückkehren können. Der Gesundheitsschutz geht
vor. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb nur einen
begrenzten Personenkreis umfassen können.
Betroffene Eltern müssen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie
bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Die beiden Antragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich!

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Thomas Pfeffer      schulleitung@schule-buehlertann.de
Christian Single      konrektor@schule-buehlertann.de

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