Schulzentrum Bühlertann

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Anpassung der Maskenpflicht am Schulzentrum Bühlertann

Artikel vom 07.11.2020

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
 
um eine erhöhte Belastung für die Schülerinnen und Schüler durch das dauerhafte tragen einer Maske zu verhindern, haben wir die Regelungen am Schulzentrum Bühlertann wie folgt angepasst:
 
Grundschule:
Mit Fertigstellung der Baumaßnahmen in der Sonnenhalde können wir den Weg zur Sporthalle und zurück wieder im Einbahnstraßensystem gehen. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule auf dem Weg zur Sporthalle keine Maske mehr tragen.
 
Werkrealschule und Realschule:
Während der großen Pausen im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei verpflichtet, auf die Abstandsregel zu achten. Bei Missachtung der Regeln können vonseiten der Aufsicht führenden Lehrkräfte Sanktionsmaßnahmen ergriffen werden.
 
Diese angepassten Regelungen gelten ab Montag, 09.11.2020
 

Mit freundlichen Grüßen
 
Thomas Pfeffer
Christian Single

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