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Keine weiteren Öffnungsschritte für Schulen ab dem 15.03.2021 - Elternbrief und Allgemeinverfügung

Artikel vom 13.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
 
wir haben am heutigen Freitag, 12.03.2021 um 20:45 eine Allgemeinverfügung von Herrn Landrat Bauer erhalten. Darin heißt es, dass es entgegen der bisherigen Ankündigungen keine weiteren Öffnungsschritte für Schulen ab dem 15.03.2021 in unserem Landkreis geben wird.
 
Für das Schulzentrum Bühlertann bedeutet dies, dass wir auch in der kommenden Woche mit dem Unterricht wie seit dem 22.02.2021 fortfahren werden.
 
Grundschule:
Die gesamte Grundschule verbleibt im Wechselunterricht. Die Notbetreuung bleibt wie bisher bestehen, es gelten die Stundenpläne vom 22.02.2021. Die Kernzeitbetreuung von 11:35 bis 14:00 steht angemeldeten Kindern weiterhin täglich zur Verfügung. Darüber hinaus besteht ab dem 15.03.2021 auch in der Grundschule die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Weitere Informationen zu Lernpaketen und Fernunterricht erhalten Sie von der Klassenleitung.

Werkrealschule und Realschule:
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 verbleiben bis auf Weiteres im Fernunterricht, für die Abschlussklassen bleibt es bei der Teilpräsenz wie bisher.
Für alle Klassen im Präsenz- und Fernunterricht gelten die Stundenpläne vom 22.02.2021.
Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen.
 
Wir bedauern, dass es nun so kurzfristig zu einem solchen Sinneswandel gekommen ist, es ist uns bewusst, dass diese Allgemeinverfügung viele Familien in Planungs- und Betreuungsnöte bringt. Bitte zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Kinder benötigen.
 
Herzliche Grüße
 
Thomas Pfeffer                                              Christian Single
 
Anhang:

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