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Geänderte Quarantäneregelung vorläufig außer Vollzug

Artikel vom 18.03.2021

Am vergangenen Montag hat das Landratsamt bekanntgegeben, dass das Vorgehen bei der Quarantäneanordnung geändert wird. Diese Änderungen sind nun außer Kraft gesetzt.
 
Landkreis. Am vergangenen Montag hat das Landratsamt bekanntgegeben, dass das Vorgehen bei der Quarantäneanordnung geändert wird.
Danach mussten auch die Haushaltsangehörigen von Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne. Grund für diese Änderung ist die weite Verbreitung der britischen Virus-Variante im Landkreis.
Die Grundlage für diese Regelung findet sich in § 4a der Corona-Verordnung Absonderung. Nun erfolgte ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg,
der die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen der Kontaktperson kippte.
Die Regelung ist vorläufig außer Vollzug gesetzt und gilt deshalb auch im Landkreis Schwäbisch Hall nicht mehr.
Für Personen, die sich derzeit als Kontaktperson einer Kontaktperson in Quarantäne befinden, ist die Quarantänepflicht aufgehoben.
„Personen, deren Quarantänepflicht aufgehoben wurde, bitten wir dringend, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Meiden Sie bitte Kontakte.
Die Virus-Variante ist sehr ansteckend und verbreitet sich schnell, besonders unter Haushaltsangehörigen“, so Landrat Gerhard Bauer.

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