Schulzentrum Bühlertann

Seitenbereiche

Gegenseitige

Achtung, Vertrauen, Offenheit und Hilfsbereitschaft

Navigation

Seiteninhalt

Elternbrief der Schulleitung

Artikel vom 15.04.2021

Schulbetrieb ab dem 19.04.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
 
mit dem Schreiben von Ministerialdirektor Föll vom 14.04.2021 wurde den Schulen in Baden-Württemberg mitgeteilt, dass eine Wiederaufnahme des Wechselbetriebs nur dann möglich ist, wenn der Inzidenzwert eines Landkreises unter 200 liegt. Dies ist im Landkreis Schwäbisch Hall leider nicht der Fall, deshalb verbleiben alle Schulen im Landkreis bis auf Weiteres im Fernunterricht.
Für das Schulzentrum Bühlertann bedeutet dies, dass es auch ab dem 19.04.2021 keinen Präsenzunterricht geben wird, die Abschlussklassen (WRS9 und RS10) bleiben wie gewohnt in Teilpräsenz.
 
Notbetreuung Klasse 1-7
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Bitte melden Sie Ihren Bedarf für die Woche vom 19. bis 23.04.2021 per Mail an konrektor(@)schule-buehlertann.de.
 
Verpflichtende Testung ab 19.04.2021
Ab dem 19.04.2021 müssen alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht (Abschlussklassen) und an der Notbetreuung teilnehmen, verpflichtend getestet werden. Die Testungen finden mittels eines Nasenflügeltests zweimal in der Woche an der Schule statt. Hierfür wurden die Lehrkräfte durch medizinisches Personal geschult. Die Testung ist sehr einfach handhabbar, schmerzfrei und wird als Selbsttest durchgeführt. Schülerinnen und Schüler können nur dann an der Notbetreuung oder am Präsenzunterricht für Abschlussklassen teilnehmen, wenn sie am ersten Schultag in der kommenden Woche eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einwilligungserklärung mitbringen. Die Einwilligungserklärung sowie ein Informationsschreiben zur Testung sind Ihnen in der vergangenen Woche über die Klassenleitung zugegangen. Genesene Schülerinnen und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen. Hierzu muss ein Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt werden. Das Testergebnis darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
 
Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die Pandemie Sie als Familie erneut vor eine harte Probe stellt, wir hätten uns zum Wohle der Kinder eine baldige Öffnung der Schulen gewünscht.
 
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Herzliche Grüße
 
Thomas Pfeffer        Christian Single

Volltextsuche

Weitere Informationen